[587]Das Gerichtsdorf, des -es, plur. die -dörfer, ein Nahme, welchen an einigen Orten die adeligen Dörfer führen, welche auch Junkerdörfer genannt werden, zum Unterschiede von den Amtsdörfern.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 587.