[589]Der Gerichtsschreiber, des -s, plur. ut nom. sing. der Schreiber in einem Gerichte, welcher am häufigsten Actuarius genannt wird. In großen Gerichten hat man beyde, da denn der Gerichtsschreiber dem Actuario untergeordnet ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 589.