[609] Der Geschirrmeister, oder Schirrmeister, des -s, plur. ut nom. sing. der über das Geschirr gesetzt ist, die Aufsicht über das Geschirr hat. Auf den Schiffen ist es derjenige, der das Schiffgeräth unter seinem Beschlusse hat. In dem Kriegswesen ist der Geschirrmeister dem Zeugmeister untergeordnet, da er denn für das Geschirr, d.i. für das Fuhrwesen, zu sorgen hat; dergleichen Geschirrmeister es auch im Jagdwesen, und andern Anstalten gibt.