[609]Die Geschirrordnung, plur. die -en, bey den Tuchmachern, eine Verordnung, worin das gehörige Verhältniß ihres Geschirres, d.i. der Kammlitzen und Schäfte, bestimmt ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 609.