[611]Der Geschlêchtsnahme, des -ns, plur. die -n, der gemeinschaftliche Nahme eines ganzen Geschlechtes; bey Menschen auch der Zunahme, im Gegensatze des Vornahmens, der die einzelnen Personen bezeichnet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 611.