[611]Das Geschlêchtsregister, des -s, plur. ut nom. sing. das Register oder Verzeichniß der einzelnen Glieder eines Geschlechtes und ihrer Folge auf einander; die Genealogie, Geschlechtstafel, der Stammbaum.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 611.