[624] Der Gesêllschafter, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Gesellschafterinn, plur. die -en. 1) Ein Glied einer Gesellschaft; in welcher Bedeutung es doch nur selten vorkommt. 2) Eine Person, in Ansehung des gesellschaftlichen Umganges, oder ihrer Fähigkeiten zum freundschaftlichen Umgange betrachtet. Adrast beleidigt die Wahrheit, um das Lob eines angenehmen Gesellschafters zu erbeuten, Gell. Der Stolze ist der beschwerlichste Gesellschafter, ebend.