[624] Gesêllschaftlich, -er, -ste, adj. et adv. 1) Der Gesellschaft gemäß, in derselben gegründet. Gesellschaftlich leben, in Verbindung mit andern, und wie es diese Verbindung erfordert. Die Demuth tritt mit Gefälligkeit und Leutseligkeit in das gesellschaftliche Leben ein, Gell. 2) Zur Gesellschaft, d.i. zum Umgange mit andern geneigt; wofür doch gesellig üblicher ist.