Gesinde, das

[629] Das Gesinde, des -s, plur. car. ein Collectivum, welches 1) * überhaupt alle diejenigen Personen bedeutet, welche man in seinem Gefolge oder zu seiner Bedienung hat. In welcher weitern jetzt veralteten Bedeutung es ehedem für Diener, Bediente überhaupt gebraucht wurde, da denn Hofgesinde Hofleute, Hofbediente, Reitgesinde das Reisegefolge u.s.f. bedeutete. Ja Opitz nennet noch die Schüler das Schulgesinde. 2) In engerer und gewöhnlicher Bedeutung sind es diejenigen Personen der häuslichen Gesellschaft, welche sich verbindlich machen, andern um Lohn geringe Dienste zu leisten, da es denn Knechte, Mägde, und geringe Hausbediente unter sich begreift, welche man sonst auch Dienstbothen, im Oberd. aber auch Ehehalten, Brötlinge, zu nennen pfleget. Gesinde halten. Viel Gesinde haben. Untreues Gesinde haben. 3) Figürlich im verächtlichen Verstande, gemeine liederliche Leute, wo vornehmlich das Diminut. Gesindel, Oberd. Gesindlein, gebraucht wird. Allerley schädliches Gesindel beherbergen. Besonders in den Zusammensetzungen Diebsgesinde oder Diebsgesindel, Raubgesinde, Raubgesindel, Lumpengesinde, Schelmgesindel u.s.f.

Anm. Gesinde, im Nieders. nur Sinde, im Dän. Gesinde, stammet entweder von senden, oder, welches wahrscheinlicher zu seyn scheinet, von dessen Stammworte Sind, der Weg, ab, so daß es eigentlich das Reisegefolge bedeutet. Sind, Weg, kommt schon bey dem Kero vor, und lautet im Angels. Sith; S. Senden. Davon ist bey dem Ulphilas Gasinthja, in dem alten Gedichte auf Carls Feldzug bey dem Schilter Sind, im Angels. Gisith, bey dem Ottfried Samansindo, ein Gefährte.[629] Doch wurde es auch sehr frühe von einem Bedienten, selbst höherer Art, individualiter gebraucht. Ther diufells gisindo, des Teufels Diener, Ottfr. Thu sis sines gisindes, du seyest seines Gelichters, seines Gleichen. Häusliche Bedienten hießen daher zum Unterschiede von andern ehedem Ingesinde, Hausgesinde. S. auch das mittlere Latein. Gasindus.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 629-630.
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