[651]Die Gewährschaft, plur. inus. die Gewähr, d.i. die Bürgschaft für die Wahrheit oder Sicherheit einer Sache; ein größten Theils veraltetes Wort, wofür die Gewähr üblicher ist, siehe dasselbe. Nieders. Waarschup.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 651.