[650] Die Gewahrsame, plur. die -n, ein nur noch hin und wieder in der gerichtlichen Schreibart übliches Wort. 1) Verwahrung; ohne Plural. Etwas in seine Gewahrsame nehmen, in seine Verwahrung. Einen Verbrecher in guter Gewahrsame halten. 2) Ein sicherer Ort. Sich in seine Gewahrsame machen, in den Hafen; in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen veraltet ist. S. die Gewähr 1.
[650] Anm. Nieders. Wäre, bey dem Ottfried in der ersten Bedeutung Wara. Das Oberdeutsche gewahrsam, aufmerksam, wachsam, gehöret zu dem Nebenworte gewahr, S. dasselbe.