[671] Die Gewíßheit, plur. die -en, der Zustand, da eine Sache gewiß ist, in den weitern und figürlichen Bedeutungen dieses Wortes, ohne Plural; zuweilen aber auch eine gewisse Sache selbst, mit demselben. 1) Der Zustand, da man vor unwillkührlichen Bewegungen sicher ist. Die Gewißheit des Ganges. Die Gewißheit der Hand, des Pinsels, des Grabstichels. 2) Die Abwesenheit der Gefahr, des Aufhörens oder der Veränderung. Die Gewißheit einer Besoldung, seiner Einkünfte. 3) Die Eigenschaft einer Sache, kraft welcher man sich auf dieselbe verlassen kann. Die Gewißheit einer Zusage. Auch zuweilen eine solche sichere, gewisse Sache selbst. Wegen einer Sache Gewißheit geben, d.i. ein sicheres Unterpfand. 4) Die Abwesenheit der Gefahr des Gegentheils. Die Gewißheit des Todes, des Friedens u.s.f. 5) Besonders in Ansehung der Erkenntniß. (a) Objective, das Daseyn eines Dinges selbst, so fern es mit Überzeugung erkannt wird. Die Gewißheit einer Wahrheit, einer Nachricht u.s.f. Zuweilen auch im Concreto, eine solche Sache selbst, in Ansehung der festen Überzeugung von derselben. Die Wahrheiten müssen in uns zu Gewißheiten werden. (b) Subjective, derjenige Zustand der Erkenntniß, bey welchem keine Furcht des Gegentheils weiter vorhanden ist; ohne Plural. Etwas mit Gewißheit erkennen, einsehen. Eine Gewißheit von etwas haben. Etwas zur Gewißheit bringen. Jene Stille der Leidenschaften, jene Gewißheit der besten Erwartungen ach, sie ist vielleicht unwiederbringlich verloren! Hermes. Die moralische Gewißheit, derjenige Zustand der Erkenntniß, da man keine vernünftige Ursachen hat, das Gegentheil für wahr zu halten; die mathematische oder geometrische Gewißheit, wenn das Gegentheil als eine Unmöglichkeit erkannt wird. Es gibt viele Dinge, von welchen sich keine Gewißheit erlangen läßt.
[671] Anm. Schon bey dem Ruodeport im 9ten Jahrh. Kuisheit, in dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter Wisheid.