[670]Gewissenlos, -er, -este, adj. et adv. ohne Gebrauch des Gewissens handelnd, Fertigkeit besitzend, ohne Gebrauch des Gewissens zu handeln, und darin gegründet. Ein gewissenloses Betragen. Ein gewissenloser Mann.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 670.