Gewissenlos

[670] Gewissenlos, -er, -este, adj. et adv. ohne Gebrauch des Gewissens handelnd, Fertigkeit besitzend, ohne Gebrauch des Gewissens zu handeln, und darin gegründet. Ein gewissenloses Betragen. Ein gewissenloser Mann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 670.
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