[671]Die Gewissensruhe, plur. car. die Ruhe des Gewissens, d.i. die Überzeugung von der Übereinstimmung seiner Handlungen und seines ganzen Zustandes mit dem göttlichen Gesetze.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 671.