[671]Die Gewíssenssáche, plur. die -n. 1) Eine jede Sache, welche das Gewissen betrifft. 2) In engerer Bedeutung, eine Sache, wozu man Gewissens wegen verbunden ist. Sich etwas zur Gewissenssache machen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 671.