Gleichheit, die

[715] Die Gleichheit, plur. inus. das Abstractum des Beywortes gleich, im Gegensatze der Ungleichheit. 1) So fern dasselbe gerade und eben bedeutet, die gerade und ebene Beschaffenheit eines Körpers. Die Gleichheit einer Stange Eisen, im gemeinen Leben die Gleiche. Die Gleichheit des Bodens, einer Fläche. 2) Die völlige Übereinstimmung der Beschaffenheit zweyer Dinge oder ihrer Umstände, mit Verneinung des merklichen Unterschiedes zwischen den letztern, so wohl überhaupt, als auch in Betrachtung gewisser Umstände. Die Gleichheit des Maßes, in Ansehung des körperlichen Raumes, des Gewichtes, in Ansehung der Schwere. Die Gleichheit im Austheilen beobachten. Die Gleichheit des Alters, des Standes u.s.f. Personen von einerley Wesen und Natur, welche einander nicht natürlich unterworfen sind, befinden sich in einer äußern Gleichheit. Alle Lehrer haben einerley Amt, sie stehen also in einer Gleichheit. Die Gleichheit der Gemüther. Die Gleichheit der Stimmen, wenn sie an Zahl gleich sind. In der Mathematik bestehet die Gleichheit in der völligen Übereinstimmung der Größe. Zuweilen wird es so wie das Beywort gleich auch von dem gehörigen Verhältnisse zweyer oder mehrerer Dinge gebraucht. Die Gleichheit in Austheilung der Belohnungen beobachten, sie nach dem Verhältnisse der Verdienste austheilen. Die Gleichheit in Bestrafung der Verbrechen. Die Gleichheit der Stimme in der Musik, das gehörige Verhältniß ihrer Stärke in den hohen und tiefen Tönen gegen die mittlern. 3) In weiterer Bedeutung, auch zuweilen von einiger Übereinstimmung in der allgemeinen Beschaffenheit, für Ähnlichkeit. Was hat der Tempel Gottes für eine Gleichheit mit den Götzen? 2 Cor. 6, 16. Die Gleichheit zweyer Personen im Gesicht. Die Gleichheit eines Gemähldes mit dem Originale. Es ist keine Gleichheit in dem Gemählde.

Im Isidor Ebanchiliihnissa.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 715.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: