Gleichheit

[401] Gleichheit, 1) Übereinstimmung mehrerer Dinge in Allem od. in gewissen Bestimmungen; 2) (Math.), die Übereinstimmung von Größen bezüglich ihrer Größe ohne Rücksicht auf die Gestalt. Das Zeichen dafür ist =. In der Geometrie versteht man also darunter bei Linien die Übereinstimmung in ihrer Länge, bei Flächen die Übereinstimmung an Flächeninhalt, bei Körpern endlich in ihrem körperlichen Inhalt. Für die Gleichheit der Flächen ist der Fundamentalsatz, daß Parallelogramme von gleicher Grundlinie u. Höhe, mithin auch Dreiecke von gleicher Grundlinie u. Höhe einander gleich sind; s.u. Gleichflächig. Für die G. der körperlichen Räume ist der Fundamentalsatz, daß Parallelepipeda von gleicher Grundfläche u. gleicher Höhe einander gleich sind. 3) G. der Rechte für alle Staatsbürger, nach welcher jeder Staatsbürger gleiche Ansprüche auf Anerkennung seiner Freiheit, Ehre, Vertheilung der Abgaben u. Besetzung der Staatsämter hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 401.
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