[723] Gliedlich, adj. et adv. welches nur in der letzten figürlichen Bedeutung des Wortes Glied zuweilen gebraucht wird, in dem Verhältnisse eines Gliedes einer Gesellschaft gegründet. Eine Person von der gliedlichen Gemeinschaft einer Gemeine absondern. Das gliedliche Verhältniß aller einzelnen Personen gegen die ganze Gesellschaft.