Gnadenjahr, das

[739] Das Gnadenjahr, des -es, plur. die -e, ein Jahr, in welchem ein Geringerer eine gewisse unverdiente Gnade von einem Höhern zu genießen hat. Ein solches Gnadenjahr ist, wenn der Witwe oder den Kindern die Besoldung eines verstorbenen Bedienten noch auf ein ganzes Jahr gelassen wird, ein halbes Gnadenjahr, wenn sie solche nur ein halbes Jahr genießen; an einigen Orten ein Nachjahr, Nieders. Najaar. In einigen Domstiftern, z.B. zu Trier und Cöln, ist es das Jahr nach dem Absterben eines Domherrn, in welchem dessen Einkünfte entweder unter die übrigen Domherren vertheilet, oder zum gemeinschaftlichen Nutzen angewendet werden; Annus Gratiae. Auch pflegt man den Unterthanen wegen erlittener Landplagen, ingleichen neuen Anbauern, gewisse Frey- oder Gnadenjahre zu verstatten, worin sie von allen oder doch gewissen Abgaben frey sind.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 739.
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