[759] Der Gottesdienst, des -es, plur. inus. 1) Eine jede Handlung, welche um Gottes willen und zu dessen Ehre, geschiehet, und der ganze Umfang mehrerer Handlungen dieser Art. Ein unmittelbarer Gottesdienst, eine solche Handlung, wenn sie eigentlich um Gottes willen vollbracht wird, zum Unterschiede von dem mittelbaren. Der innere Gottesdienst, mehrere solche auf Gott gerichtete Handlungen des Gemüthes, im Gegensatze des äußern, wenn solcher in äußern Handlungen bestehet. 2) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung führet dieser letztere nur schlechthin den Nahmen des Gottesdienstes, wo es denn als ein Collectivum von allen oder doch mehrern solchen äußern Handlungen gebraucht wird. Der öffentliche Gottesdienst, der öffentlich und mit Läutung der Glocken verrichtet wird, im Gegensatze des Privat-Gottesdienstes und Hausgottesdienstes. Einen freyen Gottesdienst haben, die Freyheit, Gott durch äußere Handlungen nach Vorschrift seiner Kirche dienen zu können. 3) In der engsten Bedeutung, der öffentliche Gottesdienst, so fern er von ganzen Gesellschaften eingerichtet worden. Den Gottesdienst halten, verrichten, welches von Geistlichen oder doch an deren Stelle geschiehet. Dem Gottesdienste beywohnen, denselben abwarten, denselben versäumen. Der Gottesdienst ist aus, ist zu Ende.
Anm. Von einzelnen gottesdienstlichen Handlungen ist es in der zweyten und dritten Bedeutung im Hochdeutschen ungewöhnlich, ungeachtet es in der Deutschen Bibel einige Mahl in dieser Bedeutung vorkommt. Im Schwabensp. wird eine Wallfahrt ein Gotzdienst genannt, und Hornegk gebraucht für Gottesdienst Gottes-Ee.