[759] Gottesdienstlich, adj. et adv. zum Gottesdienste gehörig, in demselben gegründet. Jede Pflicht, welche um Gottes willen erfüllet wird, ist eine gottesdienstliche Handlung. Besonders in der zweyten und dritten Bedeutung des Hauptwortes, in dem äußern und öffentlichen Gottesdienste gegründet, dazu gehörig. Der gottesdienstliche oder geistliche Stand, der Zustand derjenigen Personen, welche zur Verrichtung des öffentlichen Gottesdienstes bestimmet sind, und die Gesellschaft dieser Personen selbst. Die gottesdienstliche Gesellschaft, die Gesellschaft derjenigen Personen, welche Gott auf einerley äußere Art dienen. In engerer Bedeutung ist gottesdienstlich bey einigen so viel als religiös, d.i. Fertigkeit besitzend, die zur Gemeinschaft mit Gott gehörigen Übungen auf das genaueste abzuwarten, und in dieser Fertigkeit gegründet; welche Fertigkeit daher auch wohl die Gottesdienstlichkeit genannt wird.