[761] Der Gotteskasten, des -s, plur. ut nom. sing. ein Kasten oder Behältniß, worein dasjenige Geld geleget wird, welches zum Behuf des öffentlichen Gottesdienstes und der dazu gehörigen Personen und Gebäude gewidmet ist; an einigen Orten die Gotteslade. Ingleichen der ganze Vorrath dieses Geldes nebst den darüber gesetzten Personen.