[817] Der Großkanzler, des -s, plur. ut nom. sing. der oberste und vornehmste Kanzler eines Reiches, der allen andern Kanzlern vorgesetzet ist; eine in verschiedenen Reichen befindliche hohe Würde. In Pohlen sind der Kron-Großkanzler, und in Litthauen der Großkanzler, vornehme Reichsbeamte.