Großkanzler

[716] Großkanzler, 1) der Kanzler in großen Staaten, welcher die königlichen Urkunden ausfertigt, unterzeichnet u. aufbewahrt; 2) bei Ritterorden der erste weltliche Beamte u. Siegelbewahrer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 716.
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