Hängeln

[964] Hängeln, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert und nur in der Seefahrt üblich ist. Ein Fahrzeug hängelt, wenn es Waaren von einer Rehde zur andern bringet. Vielleicht von dem An- und Abhängen des Fahrzeuges; indem diese Art des Handels auch An- und Ablegen genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 964.
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