Hangeleuchter, der

[964] Der Hangeleuchter, oder Hängeleuchter, des -s, plur. ut nom. sing. ein Leuchter, welcher an einem Stricke oder einer Schnur hänget, und wegen seiner Gestalt gemeiniglich Kronleuchter genannt wird. An andern Orten beleget man auch die Wandleuchter, weil sie an der Wand hängen, mit diesem Nahmen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 964.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: