[951] Die Handfêste, plur. die -n, ein im Hochdeutschen veraltetes Wort, womit man ehedem nicht nur eine Handschrift oder Obligation, sondern auch eine jede schriftliche Urkunde bezeichnete; Schwed. Fastebref. S. Feste. Im mittlern Lat. auch Manufirma. Eigentlich bedeutete dieses Wort eine jede Sicherheit oder Versicherung, welche man mit seiner Hand gab, daher auch die Eindrückung des Daumens in ein an die Urkunde gehängtes Wachs, welches zuweilen die Stelle des Siegels vertrat, die Handfeste oder Daumenfeste genannt wurde. Das Schwed. Handfaestning bedeutet den Handschlag.