[951] Handfeste, 1) das Eindrücken des Daumens in Wachs, in Ermangelung eines Petschafts, unter eine Urkunde; 2) nach früherem, bes. in Süddeutschland üblichem Sprachgebrauch jede Urkunde, bes. in deutscher Sprache; 3) das Recht aus einer solchen Urkunde.