Hauptmann, der

[1016] Der Hauptmann, des -es, plur. distribut. die -männer, collect. die Hauptleute, der Oberste unter mehrern Personen, der Oberste eines gewissen Bezirkes, der gleichsam das Haupt desselben ist, wenigstens in gewissen Angelegenheiten. In diesem weitern Verstande ist es nur in gewissen Fällen üblich, welche durch die Zusammensetzung näher bestimmt werden; dessen Gattinn die Hauptmänninn. S. Amtshauptmann, Landeshauptmann, Berghauptmann, Schloßhauptmann, Gassenhauptmann, Stückhauptmann u.s.f. In der Deutschen Bibel kommt es in dieser allgemeinen Bedeutung eines Vorgesetzten sehr häufig vor. In engerer Bedeutung wird es im Kriegswesen von einem Befehlshaber über hundert Soldaten zu Fuße, von dem Obersten einer Compagnie gebraucht, der im mittlern Lat. Capitaneus und im Franz. Capitain genannt wird.

Anm. Nieders. Höfdmann, im Schwed. Höfding, im Böhm. und Pohln. Heytman. Ehe das Wort Hauptmann im Deutschen in der Bedeutung eines Befehlshabers über hundert üblich wurde, findet sich dafür bey dem Tatian Centenar, nach dem Lat. Centurio, und Hunteri, von hundert, ingleichen Waltambahto, gleichsam Gewaltamtmann, bey dem Notker aber Hunno, von dem alten hun, chunno, hundert, welches noch in der Jülichschen Polizeyordnung vorkommt, wo Honne einen Befehlshaber von der geringsten Art bedeutet. Auf der andern Seite bedeutet Hauptmann im Schwabenspiegel und andern Schriften der vorigen Jahrhunderte, den Befehlshaber eines ganzen Kriegsheeres, welche Bedeutung auch das Pohln. und Slavon. Heytman, Hetmann, hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1016.
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