Dreizehnter Hauptmann

[193] Dreizehnter Hauptmann, der älteste Hauptmann jedes Infanterieregiments erhält unter Beibehaltung seines Gehalts das Patent als Major, gibt die Kompagnie ab und wird mit einer Anzahl Kommissionen betraut, bis er Bataillonskommandeur wird.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 193.
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