[1051] Der Heerbann, des -es, plur. inus. ein größten Theils veraltetes Wort, der Bann, d.i. das Aufgeboth der Unterthanen zur Vertheidigung des Landes; ingleichen die Verbindlichkeit, auf vorher gegangenes Aufgeboth in den Krieg zu ziehen, S. Heeresfolge; wie auch die im Weigerungsfalle darauf gesetzte Strafe. Im mittlern Lat. Heribannus, Franz. Arriere-Ban.