[1052] Das Heergeräth, des -es, plur. inus. ein Collectivum, alles dasjenige Geräth zu bezeichnen, welches im Kriege, und zu dessen Führung erfordert wird, und wovon die Bagage oder das Gepäck, und das Heergewette nur einen Theil ausmacht; im Nipuarischen Gesetze Harireda. Oft wurde es ehedem auch von dem zur Ausrüstung eines einzelnen Kriegesmannes nöthigen Geräthe gebraucht.