Herablassung, die

[1112] Die Herablassung, plur. die -en, von der R.A. herab lassen, die Handlung des Herablassens. Die Herablassung eines Steines, wenn solches vermittelst der Seile von einem höhern Orte geschiehet. Am häufigsten im figürlichen Verstande, die Bequemung nach anderer geringerm Stande, oder schwächern Einsichten. Mit der größten Herablassung zu seinen Bedienten reden. Die Herablassung zu andrer Schwachheiten, Fähigkeiten und Einsichten. S. herab lassen in Herab.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1112.
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