[1139] Hêrrschaftlich, adj. et adv. von dem vorigen Worte, doch nur in engerem Verstande, der Herrschaft, d.i. dem Landes- oder Gerichtsherren gehörig, in dessen Würde gegründet. Die herrschaftlichen Befehle übertreten. Herrschaftliche Güter, Gefälle. Ingleichen von der häuslichen Herrschaft. Die herrschaftliche Gesellschaft, die Gesellschaft zwischen dem Herren oder der Frau und dem Gesinde.