[1139]Der Hêrrschaftsnahme, des -ns, plur. die -n, derjenige Nahme, welcher die Herrschaft, d.i. Gewalt und Würde einer Person anzeiget; besonders in der Theologie, wo der Nahme Herr ein solcher Herrschaftsnahme Gottes ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1139.