Hofkammer, die

[1244] Die Hofkammer, plur. die -n, an einigen Höfen, ein Kammer-Collegium, welches unmittelbar unter dem Landesherren stehet, und Hofkammerräthe zu Beysitzern hat, wenn diese Würde nicht, wie oft geschiehet, ein bloßer Titel ist. Die kaiserlich-königliche Hofkammer in Münz- und Bergsachen zu Wien, hat einen Hofkammer-Präsidenten, und verschiedene Hofräthe und Hof-Commission-Räthe zu Beysitzern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1244.
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