Hofvogt, der

[1250] Der Hōfvōgt, des -es, plur. die -vögte, in Westphalen, ein Vogt oder Vorgesetzter, welcher die Rechte des Leibeigenthumes über die Hofhörigen im Nahmen des Erbherren verwaltet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1250.
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