[1250] Die Hofwehr, plur. die -en, oder die Hofwehrung, plur. die -en, ein Collectivum, alles zum Acker- und Landbaue nöthige Hof- und Feldgeräth eines Bauerhofes zu bezeichnen, oft mit Einschluß des Viehes, zum Samen nöthigen Getreides u.s.f.[1250] das Hofgewehr. Besonders in denjenigen Gegenden, wo die Leibeigenschaft noch üblich ist, und wo daher der Bauer diese Hofwehr von dem Erb- oder Grundherren bekommt. An andern Orten und von andern Landgütern heißt es mit einem Lateinischen Worte das Inventarium. S. Wehr.