[1251] Die Hofwirthschaft, plur. inus. die Wirthschaft eines Hofes, d.i. die Verwaltung der zur Erhaltung des ganzen Hofstaates nöthigen Ausgaben und Einnahmen. In engerer Bedeutung, die Verwaltung der für die Küche und den Keller nöthigen Gelder. An dem kaiserlich-königlichen Hofe zu Wien befindet sich ein eigener Hofwirthschaftsrath, und zu Dresden eine dem Ober-Küchenmeister untergeordnete Hofwirthschafts-Expedition, welche die Hofwirthschafts-Cassa hat, und wozu der Hofwirthschafts-Secretär, der Hof-Cassier u.s.f. gehören.