[1251]Der Hofzwang, des -es, plur. inus. an einigen Orten, das Recht, die dienstpflichtigen Unterthanen zu Leistung der schuldigen Hof- oder Frohndienste anzuhalten; der Bauernzwang.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1251.