[1320] † Das Hundegêld, des -es, plur. inus. in der niedrigen Sprechart, ein geringes Geld, in verächtlichem Verstande; ein Spottgeld. 5 Mos. 23, 18 bedeutet es auf eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Art den Lohn für Knabenschande, nach Michaelis Übersetzung.