Inventarium, das

[1390] Das Inventarium, des -rii, plur. die -ria, das mittlere Lat. Inventarium. 1) Bewegliche Dinge, welche zu einem Grundstücke gehören, bey demselben verbleiben, mit dem Besitzer nicht verändert werden; besonders in der Landwirthschaft, wo die auf solche Art zu einem Gute gehörigen sämmtlichen Geräthschaften, Stücke Vieh, Getreide u.s.f. das Inventarium, und an einigen Orten mit einem guten Deutschen Ausdrucke die Hofwehre, die Hofgewehre genannt werden. 2) Ein Verzeichniß solcher zu einem Innventario gehörigen Stücke, und in weiterer Bedeutung ein jedes Verzeichniß gewisser einzelner Dinge Einer Art; im Oberd. das Finderegister, und wenn es ein Buch ist, das Findebuch. Daher inventiren, ein solches Verzeichniß machen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1390.
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