Jugend, die

[1445] Die Jugend, plur. car. das Abstractum des Beywortes jung, der Zustand, da man jung ist. 1. Eigentlich, im Gegensatze des Alters. 1) Überhaupt, der Zustand eines Dinges, nach welchem erst eine kurze Zeit seit dessen Entstehen verflossen ist, wo es doch nur in einigen einzelnen Fällen gebraucht wird. Die Jugend des Bieres, des Weines. 2) Am häufigsten und gewöhnlichsten, von der kurzen, seit der Geburt eines lebendigen Geschöpfes verflossenen Dauer. Die Jugend eines Kindes. Es ist noch die bloße Jugend bey ihm. Man muß es seiner Jugend zu Gute halten. Von Jugend an, von Jugend auf. Die Jugend ist überhaupt dem Alter entgegen gesetzet. In engerer Bedeutung stehet sie dem männlichen Alter entgegen, und begreift die Lebenszeit von dem ersten bis 25sten oder 30sten Jahre. In der engsten Bedeutung, wo sie auch noch von der Kindheit unterschieden wird, macht sie das so genannte Jünglingsalter aus. 2. Figürlich, junge Personen beyderley Geschlechtes, Kinder und Jünglinge. Die unerzogene Jugend. Die leichtsinnige Jugend. Der Jugend ein gutes Exempel geben.

[1445] Anm. Schon im Isidor Jugundhi, bey dem Ottfried und Notker Jugend. Aus dem Nieders. Jögd, Holländ. Jeugd. Angels. Geoguthe, Jogoth und Juguth, und Engl. Youth, erhellet, daß dieses Wort anfänglich mit der Endung Abstractorum -de, Jungde geheißen, woraus durch eine nicht ungewöhnliche Versetzung der Sylben nachmahls Jugend geworden, so wie aus Tögde unser heutiges Tugend entstanden ist. Mit andern Ableitungssylben kommen bey dem Ottfried auch Jungi, und im Nieders. Junkheit, für Jugend vor. Im alt Franz. kommt für Jeunesse gleichfalls Jouent vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1445-1446.
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