[1453] Die Jungfrauschaft, plur. inus. in der vertraulichsten Sprechart zusammen gezogen die Jungferschaft, die Eigenschaft einer Person weiblichen Geschlechtes, nach welcher sie noch keiner männlichen Person beygewohnet hat. So wohl eigentlich. Die Jungfrauschaft unverletzt erhalten, verlieren. Die Jungfrauschaft mit in das Grab nehmen. Die Jungfrauschaft von einer Person bekommen, sagt man von einer Mannsperson, wenn sie einer weiblichen zum ersten Mahle beywohnet, wo von mehrern solchen Fällen auch wohl der Plural gebraucht wird. Als auch figürlich, der unverletzte Zustand eines Dinges, die Eigenschaft desselben, nach welcher es noch nicht gebraucht worden; doch nur im gemeinen Leben, wo man von einem Dinge, welches man zum ersten Mahle gebraucht, sagt, daß man ihm die Jungferschaft nehme.
Im Nieders. Jumferschup. Ottfried brauchte dafür Thiarnaduam, von Dirne, andere in spätern Zeiten aber Magdthum.