[183] Jungfrauschaft, die unverletzte Keuschheit einer zur Geschlechtsvereinigung fähigen Person weiblichen Geschlechts. Zwar soll nach dem sittlichen Gefühl der meisten Nationen die J. bis zur Verehelichung unbefleckt erhalten werden; doch stellt sich bei einzelnen Nationen älterer u. neuerer Zeit darin große Verschiedenheit dar, vgl. Braut, Hochzeit, Defloration.