Juristisch

[1455] Jurístisch, adj. et adv. von dem vorigen Hauptworte, zur Rechtsgelehrsamkeit gehörig, in derselben gegründet. Im Oberdeutschen ist von juridicus dafür das bessere juridisch üblich; indem[1455] juristisch doch nur eigentlich einem Juristen ähnlich und gemäß bedeutet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1455-1456.
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