Juristisch
[1455] Jurístisch, adj. et adv. von dem vorigen Hauptworte, zur Rechtsgelehrsamkeit gehörig, in derselben gegründet. Im Oberdeutschen ist von juridicus dafür das bessere juridisch üblich; indem[1455] juristisch doch nur eigentlich einem Juristen ähnlich und gemäß bedeutet.