[1694] Der Kölnhof, oder Kölnerhof, des -es, plur. die -e, eine in einigen Gegenden, besonders Oberdeutschlandes, übliche Benennung eines zinspflichtigen Meierhofes, wo das Wort zuweilen auch Kellerhof lautet. Es ist aus dem mittlern Lat. Colonus und Colonarius; daher auch Kölner, und verderbt Keller, in eben diesen Gegenden einen zinspflichtigen Besitzer eines solchen Gutes bedeutet. S. 2. Keller, und den Du Fresne v. Colonus, wo bewiesen wird, daß diese Art Leute keine Leibeigene, sondern nur zinspflichtige Unterthanen waren.