[1705] * Der Königsbann, des -es, plur. inus. eine veraltete Benennung der obern oder peinlichen gerichtsbarkeit, des Halsgerichtes, weil es von dem Könige, d.i. dem Oberhaupte des Deutschen Reiches, zu Lehen rührete, und in dessen Nahmen gehandhabet wurde. S. Bann.